
Die Vollnarkose versetzt den Patienten in einen künstlichen Tiefschlaf, bei dem alle Sinne vollständig ausgeschaltet sind. Der Anästhesist (Narkosearzt) steuert die Narkosetiefe und überwacht dabei ständig die Vitalfunktionen Herzschlag, Atmung und Blutdruck. Somit bekommt der Patient nichts von der Behandlung mit, kann aber auch in kürzester Zeit wieder aus der Narkose geholt werden. Die Behandlung in Vollnarkose ist heutzutage sehr sicher geworden. Dank der Anwendung moderner Medikamente sind die früher geläufigen Nachwirkungen wie Übelkeit und Schwindel mittlerweile kein Problem mehr. In aller Regel kann der Patient die Praxis eine Stunde nach der Narkose (in Begleitung) wieder verlassen.
Ein Einsatz von Vollnarkose kann grundsätzlich bei Patienten mit speziellen körperlichen Behinderungen, geistigen Behinderungen oder bei kleinen Kindern mit umfangreichem Behandlungsbedarf indiziert sein.
Die Vollnarkose ist nur in einigen wenigen Fällen als Krankenkassenleistung abzurechen. In aller Regel wird diese als Privatleistung vereinbart.
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